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   BGH, 23.06.2005 - IX ZR 79/02   

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https://dejure.org/2005,14172
BGH, 23.06.2005 - IX ZR 79/02 (https://dejure.org/2005,14172)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2005 - IX ZR 79/02 (https://dejure.org/2005,14172)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - IX ZR 79/02 (https://dejure.org/2005,14172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche nach dem Steuerberatergesetz; Grundlagen für den Bestand einer "sekundären Hinweispflicht" eines Geschäftsführers

  • Judicialis

    ZPO § 554b a.F.; ; StBerG § 68; ; StBerG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68 § 72
    Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 79/02
    Das ist im allgemeinen anzunehmen, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag seine Höhe auch noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne daß feststehen muß, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02, WM 2004, 2034, 2037 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "sekundäre Hinweispflicht" (vgl. BGHZ 94, 380, 387; Urt. v. 12. Februar 2004, aaO S. 2038) des Geschäftsführers der Beklagten gegenüber der BGB-Gesellschaft, deren Geschäfte er ebenfalls führte, bestand nicht.

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 79/02
    Eine "sekundäre Hinweispflicht" (vgl. BGHZ 94, 380, 387; Urt. v. 12. Februar 2004, aaO S. 2038) des Geschäftsführers der Beklagten gegenüber der BGB-Gesellschaft, deren Geschäfte er ebenfalls führte, bestand nicht.
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